View Sidebar

Angebote

Informationen zur Erziehungsberatung nach

§ 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz

Im neuen Kindschaftsrechtsgesetz ist seit Februar 2013 nach § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz für Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, eine verpflichtende Erziehungsberatung zu absolvieren.
Der § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz lautet: „Vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht haben die Parteien zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.“
Ich biete zu diesem Thema Veranstaltungen in Form von Einzel- und Paarberatungen genauso wie Gruppenberatungsveranstaltungen und Tagesseminare für Eltern an, in denen auf die speziellen Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder in einer Scheidungs- bzw. Trennungssituation eingegangen wird.


Inhalte der Beratungen:

• Auseinandersetzung mit den speziellen Bedürfnissen eines Kindes, die durch die Trennung der Eltern vorhanden sind
• Sensibilisierung der Eltern auf die verschiedensten Reaktionen ihres Kindes/ihrer Kinder infolge der Trennungssituation
• Information zur optimalen Gestaltung der Kontaktregelung
• 
Aktivierung individueller (notwendiger) Unterstützungsmöglichkeiten
• 
Information über weiterführende Hilfs- und Betreuungsangebote


 

Termingarantie innerhalb von 10 Tagen!

 

Nach Besuch einer Veranstaltung im Bereich der Elternberatung nach § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie dem Gericht als Nachweis vorlegen können.